letzte Änderung: November 2011

 

 

 

 


da ich in Oberösterreich tätig bin, sind die Rechtsgrundlagen alle auf OÖ bezogen.

 

Es gibt immer wieder Neuerungen im Hortbereich, in der Kinderbetreuung. Um immer auf dem Laufenden sein zu können, möchte ich euch auf dieser Seite informieren. Wenn Ihr etwas wisst, dass mir noch nicht zu Ohren gekommen ist, dann meldet euch bei mir!

nspektionsschwerpunkt

Prinzipien der Bildungsarbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen


Der bundesländerübergreifende BildungsRahmenPlan definiert die elementaren Bildungseinrichtungen als bedeutsame Orte des frühen Lernens, des entdeckenden Lernens, des Lernen im Spiel und unterstreicht die Bedeutung der Kontinuität des Bildungsverlaufs im österreichischen Bildungskanon. Im BildungsRahmenPlan werden in komprimierter Form die Grundlagen elementarer Bildung dargestellt. Die Schwerpunkte liegen in der Skizzierung eines Bildes vom Kind als kompetentem Individuum, in den Ausführungen zu Bildung und Kompetenzerwerb, zu Transitionen und pädagogischer Qualität sowie in der Formulierung von Prinzipien, die handlungsleitend für das pädagogische Geschehen im Alltag sind. Prinzipien für die ko-konstruktive Gestaltung von Bildungsprozessen orientieren sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Entwicklung und Bildung von Kindern sowie an gesellschaftlichen Entwicklungen. Sie müssen aufgrund neuer Forschungsergebnisse und veränderter Lebensumwelt kontinuierlich auf ihre Aktualität und Relevanz für die Lebens- und Lernrealität von Kindern überprüft werden. 

Prinzipien, wie Lernen mit allen Sinnen, Individualisierung, Differenzierung, Empowerment, Lebensweltorientierung, Sachrichtigkeit und Partizipation werden im Pädagogischen Konzept einer Kinderbetreuungseinrichtung, aber auch in jeder Kindergruppe in vielfältigen Alltagssituationen und in Bildungsanlässen "sichtbar und spürbar":
In der Haltung der Pädagog/inn/en den Kindern, Eltern, Kolleg/inn/en, dem Rechtsträger und anderen Systempartner gegenüber, in der Interaktion zwischen Erwachsenen und Kindern und der Erwachsenen untereinander, in der Moderation und Begleitung von Bildungsprozessen, in der Gestaltung der Umwelt der Kinder und in der Auswahl der Bildungsschwerpunkte.

Professionelles pädagogisches Handeln basiert auf den Prinzipien für Bildungsprozesse, die im Einklang mit der pädagogischen Orientierung stehen. Die Beachtung der Prinzipien durch die Pädagoginnen und Pädagogen nimmt unmittelbaren Einfluss auf die Qualität der Bildung für jedes einzelne Kind.

    

Pädagoginnen und Pädagogen, die die Potenziale der Kinder in den Mittelpunkt stellen, die individuelle Fähigkeiten, Begabungen und Vorerfahrungen berücksichtigen, sich bei der Auswahl von Bildungsinhalten an den Interessen und Ideen der Kinder und ihrer Lebenswelt orientieren und
der Mitbestimmung und -gestaltung des Bildungsgeschehens breiten Raum geben, sichern die Bildungschancen aller Kinder. In einem von diesen Prinzipien geprägten Lern- und Erfahrungsraum können Kinder in Gemeinschaft mit anderen zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranreifen und ihre Kompetenzen kontinuierlich weiter entwickeln.


Beobachtungsbereiche für Kindergärten und Horte:

  • Dokumentation der Bildungsarbeit Beobachtbare Praxis
  • Auseinandersetzung mit dem BildungsRahmenPlan
  • Fortbildung

Beobachtungsbereiche für Krabbelstuben:

  • Dokumentation der Bildungsarbeit
  • Beobachtbare Praxis
  • Auseinandersetzung mit dem BildungsRahmenPlan

 

Erhebungszeitraum:
November 2010 - Dezember 2011

Medikamenteneinnahme im Hort

Immer wieder kommt es vor, dass ein Kind über Kopfschmerzen, Halsweh, oder über sonstigen Beschwerden jammert.

Was dürfen wir im Hort in diesem Falle tun?

 

Auf keinem Fall Medikamente verabreichen!!!

Das Kind könnte allergisch sein!

 

Wir müssen das Kind den Eltern übergeben und in einem Akutfall einen Arzt mit einbeziehen.

 

Wir dürfen auch sonstige Medikamente, die das Kind in der Schultasche mitbringt nicht ohne ärztliche Bestätigung an die Kinder verabreichen! Achtet darauf, dass sich die Eltern an diese Anordnung halten! Auch für andere Kinder könnten Medis in der Schultasche zur Bedrohung werden, wenn sie beispielsweise den Hustensaft probieren, weil dieser doch soooo lecker schmeckt.... Das Kind könnte eventuell das Medikament nicht vertragen, oder eine Überdosis abbekommen! Medikamente gehörten nicht in Kinderhände!!!

 

Sollte ein Kind Medis nehmen müssen und es liegt eine Bestätigung des Arztes vor, so müsst ihr dafür sorgen, dass diese für alle Kinder unerreichbar aufbewahrt werden. Gibt es einen verschließbaren Schrank im Hort?

 

Wenn ein Kind Allergiker, Epileptiker, oder ähnliches ist, und auf Medikamente angewiesen ist, so sollte ein Gespräch mit dem Arzt geführt werden, der euch genau über die Dosierung, Einnahmezeit und auch über eventuelle Nebenwirkungen informiert.

 

Lasst euch nicht auf eine Diskussion mit den Eltern ein, wenn etwas passiert seid ihr verantwortlich!!!

 

Klare Richtlinien festlegen und beim Elternabend darüber informieren.

 

Ich habe in unserem Hort zusätzlich noch eine Notfallkarte eingeführt. Da ich im letzten Jahr zweimal mit einem Kind ins Krankenhaus musste, und mir die Rettungsmenschen Fragen über das Kind stellten, die nicht in unseren Anmeldebögen aufscheinen, entwarfen wir diese Karte für den Notfall. Darauf stehen Versicherungsnummern der Kinder und des Erziehungsberechtigen, Adresse des Kindes und des Versicherten, Arbeitsgeber des Versicherten, eventuelle Allergien oder Unverträglichkeiten. Zusätzlich haben wir in einem kurzen Satz die Eltern darüber informiert, dass diese Karte nur für den Notfall benötigt wird, und bei einem Hortaustritt sofort vernichtet wird.

 

Anbei seht ihr alle Fragen, die wir auf das Formular unserer Notfallkarte geschrieben haben. Unsere Karten wurden auf A5 ausgedruckt  und in einem zentral zugänglichen Ordner bereitgestellt. Bei einem Notfall kann der Ordner geschnappt werden und ab geht´s in die Rettung. Die Fragen habe ich nach jenen, die mir im Krankenwagen, bzw. bei der Aufnahme im KH gestellt wurden ausgewählt. Leider dauert es oft länger, bis die Eltern ins Krankenhaus kommen. Die Kinder sind schon verunsichert genug. Wenn man dann noch die Kinder alleine lässt, um Organisatorisches zu erledigen, ist dies für sie sehr belastend. Gebt in der Aufnahme die Karte ab und widmet euch dem Kind!!!

Notfallkarte   dient nur für Notfälle (KH-Transport o.ä.)
     
Name des Kindes    
     
Adresse des Kindes    
     
Versicherungsnummer des KD und welche Krankenkasse    
     
Versichert mit    
     
Adresse des Versicherten    
     
Telef. Nr. des Erziehungsber.    
     
Versicherungsnummer des V    
     
Arbeitgeber des Versicherten    
     

Allergien oder Unverträglichkeiten

Besonderheiten

   

 

 

Die Karten aller Kinder werden in einem zentralen Ordner aufbewahrt, damit im Notfall nicht in den jeweiligen Gruppen danach gesucht werden muss. Es könnte ja sein, dass die Hortnerin der Gruppe nicht in der Nähe ist.