Hortstammtisch
da ich in Oberösterreich tätig bin, sind die Rechtsgrundlagen alle auf OÖ bezogen.
Es gibt immer wieder Neuerungen im Hortbereich, in der Kinderbetreuung. Um immer auf dem Laufenden sein zu können, möchte ich euch auf dieser Seite informieren. Wenn Ihr etwas wisst, dass mir noch nicht zu Ohren gekommen ist, dann meldet euch bei mir!

Inspektionsschwerpunkt
Bildungsrahmenplan
Pädagog/inn/en sind Moderator/inn/en kindlicher Bildungs- und Lernprozesse. Sie orientieren sich dabei am gesetzlichen Auftrag und an aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen bildet für Kindergartenpädagog/inn/en eine wichtige Grundlage für die professionelle Gestaltung der
Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Dem BildungsRahmenPlan liegt ein Bildungsverständnis zugrunde, das Bildung als lebenslangen aktiven Prozess der Auseinandersetzung des Menschen mit sich selbst und mit der Welt
versteht.
Pädagog/inn/en haben den Auftrag, Lernprozesse unter Beachtung grundlegender didaktischer Prinzipien und kindlicher Lernformen anzuregen, zu moderieren und zu begleiten.
Im BildungsRahmenPlan sind Individualisierung und Differenzierung als Grundprinzipien der Gestaltung von Bildungsprozessen in elementaren Bildungseinrichtungen angeführt. Individualisierung in der Bildungsarbeit zeigt sich unter anderem in der Berücksichtigung und Förderung individueller Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder. Das Prinzip der Differenzierung bezieht sich gleichermaßen auf die Gestaltung von Bildungsprozessen, wie auf die Herstellung einer anregenden Lernumgebung. Durch individuelle und differenzierte Gestaltung der Bildungsarbeit wird sichergestellt, dass jedes Kind die Impulse erhält, die seinen Entwicklungsvoraussetzungen, Interessen und Begabungen entsprechen.
Kindergartenpflicht
Mit der Einführung der Kindergartenpflicht rückt die Gestaltung der Lernprozesse 5 bis 6-Jähriger verstärkte in den Mittelpunkt.
Kinderbetreuungseinrichtungen haben, gemäß Oö. KBG 2007 i.d.g.F., den Auftrag die Selbstkompetenzen der Kinder zu stärken und zur Entwicklung von Sach-, Sozial- und Lernkompetenzen beizutragen.
Durch Individualisierung und Differenzierung wird die Entwicklung alters- und entwicklungsgemäßer Kompetenzen 5 bis 6-Jähriger unterstützt und gefördert.
Zusammenarbeit mit Eltern
Ein regelmäßiger Austausch zwischen Eltern und Pädagog/inn/en über individuelle Lern- und Entwicklungsprozesse, Interessen, Begabungen des Kindes
und über seine aktuelle Situation in der Familie ist eine wichtige Voraussetzung für Individualisierung und Differenzierung.
Im aktuellen Bildungsjahr ist im Rahmen der Elternzusammenarbeit auch die Information zur Einführung der Kindergartenpflicht erforderlich.
Hortspezifische Aspekte
Die im BildungsRahmenPlan formulierten Prinzipien der Individualisierung und Differenzierung gelten in elementaren Bildungseinrichtungen
gleichermaßen wie im Hortbereich. Jedes Kind ist unabhängig von seinem Alter einzigartig in seiner Persönlichkeit, seiner sozialen und kulturellen Herkunft, seinen Bedürfnissen und
Lernpotentialen, sowie seinem Entwicklungstempo. Im Sinne der Individualisierung wird das Recht jedes Kindes ernst genommen, auf seine spezielle Art und in seinem Rhythmus zu lernen.
Der Auftrag zur differenzierten Gestaltung der pädagogischen Arbeit in Hortgruppen bildet eine wesentliche Grundlage, um die im Oö. Kinderbetreuungsgesetz formulierten Aufgaben des Hortes zu erfüllen. Die in Hortgruppen oftmals sehr breite Alterspanne erfordert Differenzierung, um sowohl den unterschiedlichen Lernansprüchen als auch den individuellen Bedürfnissen der Kinder im Bereich der Freizeitgestaltung und Erholung gerecht zu werden.
Beobachtungsbereiche:
• Gruppenstruktur
• Schriftliche Dokumentation
• Beobachtbare Praxis
• Zusammenarbeit mit Eltern
Erhebungsinstrument:
Checkliste (Kindergarten / Hort)
Erhebungszeitraum:
Jänner bis Juli 2010
Hortkonzeption
Für alle, die noch keine gemacht haben: es wird Zeit!!!
Übergangsfrist: spätestens am 1. September 2009 muss in allen Einrichtungen ein pädagogisches Konzept vorliegen! (laut § 5 des O.ö. KBG)
Anschließend habe ich euch eine Musterkonzeption gestellt. Habe diese im Internet gefunden:
1. Vorwort
2. Leitbild/Leitsätze
3. Unsere Einrichtung stellt sich vor
4. Blickpunkt Kind
5. Blickpunkt Eltern/Familien
6. Teamarbeit
7. Qualitätssicherung- und entwicklung (QSE)
8. Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
9. Eventuell Anhang: (z.B.)
Wichtig!!! Impressum mit Namen der Mitwirkenden, Adresse, Telefon/Fax und @mail, sowie Herausgeber, Stand 200. , nicht vergessen!
Quelle: www.kita.muc.kobis.de
Immer wieder kommt es vor, dass ein Kind über Kopfschmerzen, Halsweh, oder über sonstigen Beschwerden jammert.
Was dürfen wir im Hort in diesem Falle tun?
Auf keinem Fall Medikamente verabreichen!!!
Das Kind könnte allergisch sein!
Wir müssen das Kind den Eltern übergeben und in einem Akutfall einen Arzt mit einbeziehen.
Wir dürfen auch sonstige Medikamente, die das Kind in der Schultasche mitbringt nicht ohne ärztliche Bestätigung an die Kinder verabreichen! Achtet darauf, dass sich die Eltern an diese Anordnung halten! Auch für andere Kinder könnten Medis in der Schultasche zur Bedrohung werden, wenn sie beispielsweise den Hustensaft probieren, weil dieser doch soooo lecker schmeckt.... Das Kind könnte eventuell das Medikament nicht vertragen, oder eine Überdosis abbekommen! Medikamente gehörten nicht in Kinderhände!!!
Sollte ein Kind Medis nehmen müssen und es liegt eine Bestätigung des Arztes vor, so müsst ihr dafür sorgen, dass diese für alle Kinder unerreichbar aufbewahrt werden. Gibt es einen verschließbaren Schrank im Hort?
Wenn ein Kind Allergiker, Epileptiker, oder ähnliches ist, und auf Medikamente angewiesen ist, so sollte ein Gespräch mit dem Arzt geführt werden, der euch genau über die Dosierung, Einnahmezeit und auch über eventuelle Nebenwirkungen informiert.
Lasst euch nicht auf eine Diskussion mit den Eltern ein, wenn etwas passiert seid ihr verantwortlich!!!
Klare Richtlinien festlegen und beim Elternabend darüber informieren.
Ich habe in unserem Hort zusätzlich noch eine Notfallkarte eingeführt. Da ich im letzten Jahr zweimal mit einem Kind ins Krankenhaus musste, und mir die Rettungsmenschen Fragen über das Kind stellten, die nicht in unseren Anmeldebögen aufscheinen, entwarfen wir diese Karte für den Notfall. Darauf stehen Versicherungsnummern der Kinder und des Erziehungsberechtigen, Adresse des Kindes und des Versicherten, Arbeitsgeber des Versicherten, eventuelle Allergien oder Unverträglichkeiten. Zusätzlich haben wir in einem kurzen Satz die Eltern darüber informiert, dass diese Karte nur für den Notfall benötigt wird, und bei einem Hortaustritt sofort vernichtet wird.
Anbei seht ihr alle Fragen, die wir auf das Formular unserer Notfallkarte geschrieben haben. Unsere Karten wurden auf A5 ausgedruckt und in einem zentral zugänglichen Ordner bereitgestellt. Bei einem Notfall kann der Ordner geschnappt werden und ab geht´s in die Rettung. Die Fragen habe ich nach jenen, die mir im Krankenwagen, bzw. bei der Aufnahme im KH gestellt wurden ausgewählt. Leider dauert es oft länger, bis die Eltern ins Krankenhaus kommen. Die Kinder sind schon verunsichert genug. Wenn man dann noch die Kinder alleine lässt, um Organisatorisches zu erledigen, ist dies für sie sehr belastend. Gebt in der Aufnahme die Karte ab und widmet euch dem Kind!!!
| Notfallkarte | dient nur für Notfälle (KH-Transport o.ä.) | |
| Name des Kindes | ||
| Adresse des Kindes | ||
| Versicherungsnummer des KD und welche Krankenkasse | ||
| Versichert mit | ||
| Adresse des Versicherten | ||
| Telef. Nr. des Erziehungsber. | ||
| Versicherungsnummer des V | ||
| Arbeitgeber des Versicherten | ||
|
Allergien oder Unverträglichkeiten Besonderheiten |
Die Karten aller Kinder werden in einem zentralen Ordner aufbewahrt, damit im Notfall nicht in den jeweiligen Gruppen danach gesucht werden muss. Es könnte ja sein, dass die Hortnerin der Gruppe nicht in der Nähe ist.